BesucherbereichPartnerprogramm von Sonnige-Kanaren.de
 
 Startseite
 
 FAQ
 Teilnahmeregeln
 Anmelden
 
Partner-Login
Partner-ID:
Passwort:
 
 Passwort?
 
 Kontakt
 Impressum
 
 Verlassen
 
Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von Sonnige-Kanaren.de / Sonniges-Teneriffa.de

§1 Gegenstand

Sonniges-Teneriffa S.L. als Betreiber von www.sonnige-kanaren.de und www.sonniges-teneriffa.de (nachfolgend Sonniges-Teneriffa genannt) ermöglicht dem Partner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf Basis von Pay-per-Sale (prozentuale Umsatzprovision pro gültiger und abgeschlossener Buchung) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch Vermittlung des Abschlusses einer Buchung bei Sonniges-Teneriffa den Anspruch auf Zahlung einer Provision.


§2 Hyperlinks (Verlinkungen)

Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma dem Partner im Partnerbereich zum Abruf bereit.
Der Partner darf den von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zur Verfügung gestellten HTML-Code nur in Absprache mit Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma verändern.

Der Partner wird von seiner Website, mittels der bereitgestellten Hyperlinks, eine Verbindung zu der Website von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma herstellen. Mit dieser Verbindung wird er die zwischen den Parteien vereinbarte Partnerkennung angeben. Die Zuordnung des Besuchers zur Partnerkennung erfolgt mittels Cookie für einen Zeitraum von 30 Tagen, sofern der Besucher diesen nicht vorzeitig löscht oder deaktiviert. Bei deaktivierten Cookies erfolgt die Zuordnung mittels Session-Tracking durch die IP-Adresse des Besuchers für die Dauer der aktuellen Internet-Sitzung; aus Sicherheitsgründen jedoch max. nur 120 Minuten nach erfolgter Übermittlung der IP-Adresse.

Um eine genaue Aufzeichnung, Berichterstellung und Honoraraufstellung zu ermöglichen, stellt der Partner sicher, dass die Links zwischen seiner Website und der Websites von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma korrekt formatiert sind. Die korrekte technische Einbindung liegt in der Verantwortung des Partners. Die Verantwortung für alle Links und Tagging liegt allein beim Partner.


§3 Anfragen / Auftragsbearbeitung

Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich das Recht vor, Anfragen und Buchungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma entsprechen. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich ferner vor, Buchungen von Kunden abzulehnen bzw. zu stornieren, die als kreditunwürdig bekannt sind bzw. ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht nachkommen.
Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist verantwortlich für die gesamte Bearbeitung und Ausführung der Buchungen. Insoweit erstellt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma z.B. Auftragsbestätigungen, bucht Zahlungen, führt Stornierungen durch und übernimmt den Kundenservice.


§4 Vergütung

Vermittelte Buchungen (Sales) werden durch Cookie oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System protokolliert.

Damit die Buchung einer vertragsgegenständlichen Unterkunft einen Anspruch auf eine Provision auslöst, muss der Kunde "Qualifizierte Nettoeinnahmen" generieren. "Qualifizierte Nettoeinnahmen" sind alle Einnahmen, die Sonniges-Teneriffa während der Vertragslaufzeit aus dem Abschluss von Buchungen in eigenem Namen erzielt. Berechnungsgrundlage ist der von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma tatsächlich fakturierte Mietpreis der Unterkunft. Der Mietpreis muss vom Kunden vollständig bezahlt werden; an Kunden zurückerstattete Beträge (z.B. bei Stornierung, Mietminderung,…) sind nicht Teil der qualifizierten Einnahmen.
Weitere möglicherweise anfallende Dienstleistungspreise (z.B. Kosten einer Umbuchung,…) sind ebenfalls nicht Teil der qualifizierten Einnahmen.

Buchungen werden erst nach der Freigabe auf ein internes Provisionskonto von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zum jeweiligen Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben.

Die Abrechnung und Freigabe durch Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma erfolgt zum 01. des Monats, welcher der Abreise des Kunden folgt. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma bleibt das Recht vorbehalten, im Falle eines berechtigten Anspruches des Kunden auf Mietrückzahlung (z.B. Mietminderung, Erstattung vergeblicher Aufwendungen), Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren.

Der Prozentsatz zur Berechnung der Provision richtet sich nach der vom Partner erzielten Anzahl an Buchungen, welche in Buchungspunkte umgerechnet werden. Mit Ausnahme evt. Sonderaktionen wird je erfolgreich abgeschlossener Buchung ein Buchungspunkt dem Partner gutgeschrieben. Buchungspunkte werden rückwirkend gutgeschrieben.

Bis einschliesslich 49 Buchungspunkte erhält der Partner 3,00 %, ab 50 Buchungspunkten 4,50 % des Netto-Mietpreises einer Buchung innerhalb eines Jahres als Provision vergütet (qualifizierte Nettoeinnahmen).

Der Verrechnungszeitraum beginnt zum 01. Juli eines jeden Jahres.


§5 Abrechnungsmodus

Die Abrechnung und Freigabe durch Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma erfolgt zum 01. des Monats, welcher der Abreise des Kunden folgt.

Die Auszahlung erfolgt mittels Überweisung auf ein deutsches Bankkonto. Eine andere Art der Auszahlung ist nur nach vorheriger Absprache zwischen dem Partner und Sonniges Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma möglich. Die Absprache wird Sonniges Teneriffa dem Partner schriftlich mitteilen.

Die Auszahlung erfolgt abzüglich derjenigen Abgaben, zu dessen Einbehalt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma gesetzlich verpflichtet ist. Sofern eine Korrektur der Abrechnung aufgrund einer nachträglichen Beanstandung des Kunden erforderlich ist, wird Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma den entsprechenden Betrag von der nächsten Abrechnung abziehen. Sofern keine weiteren Umsätze im entsprechenden Abrechnungszeitraum getätigt werden, übersendet Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma dem Partner eine Rechnung über den noch geschuldeten und rückzahlbaren Honorarbetrag.


§6 Richtlinien und Preisfestsetzung

Kunden, die Buchungen über den Link gem. vorstehend §2 abschliessen, sind Kunden von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma. Zwischen Kunden und Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des Partners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma hinsichtlich der Kundenbuchungen, des Kundenservices und des Reiseablaufes auf diese Kunden Anwendung.
Sonniges-Teneriffa kann Richtlinien und betriebliche sowie buchungstechnische Abläufe jederzeit ändern. Objektpreise und Verfügbarkeit können sich zeitweilig ändern. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma wird sich im Rahmen des wirtschaftlich Sinnvollen nach besten Kräften bemühen, genaue Informationen zu übermitteln, kann jedoch für Übermittlungsfehler keinerlei Gewährleistung übernehmen.


§7 Beschränkte Lizenz

Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma gewährt dem Partner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen der zur Verfügung gestellten Werbemitteln, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als "Sonniges-Teneriffa Partner" Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma verändern. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zu beachten.
Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, die dem Partner gewährte Lizenz jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu widerrufen.


§8 Gewährleistung/Haftung des Partners

Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Der Partner gewährleistet insbesondere:

  • die zutreffende und angemessene Darstellung des auf seiner Website dargestellten Materials, das er von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma übernommen oder selbst aufbereitet hat;
  • dass keine Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende oder beleidigende oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter auf seiner Website erscheinen;
  • dass weder die Aufmachung noch der Inhalt seiner Website eine Verwechslungsgefahr mit Sonniges-Teneriffa, der Website von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma oder einer anderen von Sonniges-Teneriffa oder von einem mit ihr verbundenen Unternehmen betriebenen Website begründet;
  • dass der Inhalt seiner Website keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Patent-, Urheber-, Marken- oder andere gewerbliche Schutzrechte sowie Allgemeine Persönlichkeitsrechte;
  • keine Spam-E-mails (d.h. E-Mails an Personen, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis mit dem Erhalt der E-Mails erklärt haben) zu versenden.

    Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen.


    §9 Beziehungen zwischen den Parteien

    Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien, u.a. mit der Folge dass Steuern und gesetzliche Abgaben auf die gezahlten Provisionen ausschliesslich der Partner abzuführen hat. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben.


    §10 Haftungsbeschränkung

    Mit Ausnahme der Haftung in §8 und §11 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.


    §11 Haftungsausschluß von Sonniges-Teneriffa

    Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Site oder die über ihre Site angebotenen Unterkünfte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Unterkünften zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner sichert Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma keine Haftung.


    §12 Ausschliesslichkeitsklausel

    Für die Zeit der Vertragsdauer und für die Dauer von 2 Jahren nach der Vertragsbeendigung, verpflichtet sich der Partner zur Unterlassung eigenständiger Vermietungen der von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma oder dessen Nachfolgefirma angebotenen Mietobjekte, als auch zur Weitergabe der Objekt- und Vermieteranschriften an Dritte. Im Falle des Verstosses der vorgenannten Regelung verpflichtet sich der Partner pro Schadensfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5000,00 Euro.


    §13 Vertragsdauer/Kündigung

    Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Dem Partner ist bekannt, dass Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen.
    Der Vertrag zwischen Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma und dem Partner beginnt, wenn die Bewerbung des Partners für das Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.
    Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen ordentlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist zulässig.
    Die Kündigung hat schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die zuständige Stelle von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma nach §18 dieser Vereinbarung zu erfolgen.


    §14 Kündigungsfolgen

    Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Partner-Links zwischen seiner Website und der Website von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma mehr bestehen.

    Ein Anspruch des Partners auf Provision für Buchungsabschlüsse besteht nur für die Dauer der Vereinbarung. Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung entstehende Provisionsansprüche bleiben geschuldet, sofern die entsprechenden Bestellungen nicht widerrufen oder nicht bezahlt werden. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, die abschließende Zahlung an den Partner für einen angemessenen Zeitraum zurückzubehalten, jedoch mindestens bis 30 Tage nach Ende des jeweiligen Halbjahres, um sicher zu gehen, dass der Kunde den geschuldeten Betrag auch tatsächlich an Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma gezahlt hat.

    Ausgleichsansprüche im Zusammenhang mit der Beendigung dieses Vertrages sind ausgeschlossen. Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrages, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung dieses Vertrages Geltung beanspruchen, gelten weiter fort.


    §15 Änderungen der Teilnahmebedingungen

    Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt.
    Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Geht Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehungen.


    §16 Vertragsänderungen

    Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist ausgeschlossen.


    §17 Teilnichtigkeit

    Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren.


    §18 zuständige Stelle und Ansprechpartner

    Die für das Partnerprogramm von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zuständige Stelle und somit Ansprechpartner für den Partner in allen Angelegenheiten zum Partnerprogramm ist dem Impressum im Partnerbereich zu entnehmen.


    §19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Es gilt deutsches Recht. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.


    Poris de Abona - Isla de Tenerife / Espana, im Juni 2006

  •   Seitenanfang
    Copyright © 2006 Sonnige Kanaren   |   Partnerbetreuung und Support: --