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| Teilnahmebedingungen
für das Partnerprogramm von Sonnige-Kanaren.de / Sonniges-Teneriffa.de
§1 Gegenstand Sonniges-Teneriffa S.L. als Betreiber von www.sonnige-kanaren.de und www.sonniges-teneriffa.de (nachfolgend Sonniges-Teneriffa genannt) ermöglicht dem Partner die Teilnahme an seinem Partnerprogramm, das auf Basis von Pay-per-Sale (prozentuale Umsatzprovision pro gültiger und abgeschlossener Buchung) aufgebaut ist. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch Vermittlung des Abschlusses einer Buchung bei Sonniges-Teneriffa den Anspruch auf Zahlung einer Provision. §2 Hyperlinks (Verlinkungen) Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks stellt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma dem Partner im Partnerbereich zum Abruf bereit. §3 Anfragen / Auftragsbearbeitung Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich das Recht vor, Anfragen und Buchungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma entsprechen. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich ferner vor, Buchungen von Kunden abzulehnen bzw. zu stornieren, die als kreditunwürdig bekannt sind bzw. ihrer Verpflichtung zur Anzahlung nicht nachkommen. §4 Vergütung Vermittelte Buchungen (Sales) werden durch Cookie oder Session-Tracking via IP-Adresse erfasst und im online System protokolliert. §5 Abrechnungsmodus Die Abrechnung und Freigabe durch Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma erfolgt zum 01. des Monats, welcher der Abreise des Kunden folgt. §6 Richtlinien und Preisfestsetzung Kunden, die Buchungen über den Link gem. vorstehend §2 abschliessen, sind Kunden von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma. Zwischen Kunden und Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma entsteht eine eigenständige Rechtsbeziehung, die unabhängig ist von der etwaigen Rechtsbeziehung zwischen dem Partner und dem Kunden, der die Site des Partners besucht. Demzufolge finden ausschließlich die Regeln, Richtlinien und Betriebsprozesse von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma hinsichtlich der Kundenbuchungen, des Kundenservices und des Reiseablaufes auf diese Kunden Anwendung. §7 Beschränkte Lizenz Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma gewährt dem Partner ein nichtausschließliches, widerrufliches Recht, Anzeigenmaterial, Mitteilungen sowie alle weiteren Darstellungen der zur Verfügung gestellten Werbemitteln, nur zu dem Zweck zu benutzen, seine Site als "Sonniges-Teneriffa Partner" Website zu kennzeichnen und das festgelegte Anzeigenmaterial zu präsentieren. Der Partner wird weder das Anzeigenmaterial, Mitteilungen noch eine der weiteren Darstellungen in irgendeiner Weise ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma verändern. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich ihrer Logos, ihres Handelsnamens oder ihrer Marken und ihrer anderen gewerblichen Schutzrechte vor. Im übrigen ist der Partner verpflichtet, die jeweils geltenden und publizierten Markenrichtlinien von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zu beachten. §8 Gewährleistung/Haftung des Partners Der Partner ist verantwortlich für die Entwicklung, den Betrieb und die Wartung seiner Website sowie für sämtliches Material, das auf der Website erscheint. Der Partner gewährleistet insbesondere: Der Partner haftet für diese Zusicherungen und wird Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma von allen Nachteilen befreien und von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freistellen, die aufgrund des Nichtzutreffens der Zusicherungen entstehen. §9 Beziehungen zwischen den Parteien Beide Parteien betreiben ihre Sites unabhängig voneinander und sind für ihre Websites technisch, inhaltlich und im Design allein verantwortlich. Diese Vereinbarung begründet weder eine Gesellschaft oder Gemeinschaft noch ein Arbeitsverhältnis oder einen Handelsvertretervertrag zwischen den Parteien, u.a. mit der Folge dass Steuern und gesetzliche Abgaben auf die gezahlten Provisionen ausschliesslich der Partner abzuführen hat. Keine der Parteien ist berechtigt, im Namen der jeweils anderen Partei aufzutreten und/oder für die jeweils andere Partei Angebote anzunehmen oder Erklärungen abzugeben. §10 Haftungsbeschränkung Mit Ausnahme der Haftung in §8 und §11 dieses Vertrages beschränkt sich die Haftung der Parteien untereinander unter diesem Vertrag auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie - bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus anfänglichem Unvermögen oder zu vertretende Unmöglichkeit. Sofern Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. §11 Haftungsausschluß von Sonniges-Teneriffa Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma übernimmt keine Gewährleistung und gibt keine Zusicherungen ab hinsichtlich ihrer Site oder die über ihre Site angebotenen Unterkünfte (einschließlich u.a. der Gewährleistung für die Eignung von Unterkünften zum vertragsgemäßen oder gewöhnlichen Zweck, der Nichtverletzung von Rechten Dritter oder anderer Gewährleistungen, die sich aus der Vertragserfüllung oder einem Handelsbrauch ergeben). Ferner sichert Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma nicht zu, dass der Betrieb ihrer Site ununterbrochen und fehlerfrei sein wird; für die Folgen etwaiger Unterbrechungen oder Fehler übernimmt Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma keine Haftung. §12 Ausschliesslichkeitsklausel Für die Zeit der Vertragsdauer und für die Dauer von 2 Jahren nach der Vertragsbeendigung, verpflichtet sich der Partner zur Unterlassung eigenständiger Vermietungen der von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma oder dessen Nachfolgefirma angebotenen Mietobjekte, als auch zur Weitergabe der Objekt- und Vermieteranschriften an Dritte. Im Falle des Verstosses der vorgenannten Regelung verpflichtet sich der Partner pro Schadensfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5000,00 Euro. §13 Vertragsdauer/Kündigung Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, die Annahme der Bewerbung des Partners für sein(e) Partnerprogramm(e) ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma seitens des Partners entsteht hierdurch nicht. Dem Partner ist bekannt, dass Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen. §14 Kündigungsfolgen Mit Beendigung dieser Vereinbarung erlöschen sämtliche nach dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte des Partners an den von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zur Verfügung gestellten Anzeigen, Mitteilungen und sonstigen Darstellungen. Er wird sämtliche technischen Vorkehrungen treffen, dass mit der Beendigung dieser Vereinbarung keinerlei Partner-Links zwischen seiner Website und der Website von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma mehr bestehen. §15 Änderungen der Teilnahmebedingungen Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt. §16 Vertragsänderungen Diese Vereinbarung gibt den Inhalt der vertraglichen Abreden zwischen den Parteien abschließend wieder und ersetzt alle etwaigen bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien betreffend den Vertragsgegenstand. Nebenabreden, auch mündlicher Art, sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis ist ausgeschlossen. §17 Teilnichtigkeit Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung vereinbaren. §18 zuständige Stelle und Ansprechpartner Die für das Partnerprogramm von Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma zuständige Stelle und somit Ansprechpartner für den Partner in allen Angelegenheiten zum Partnerprogramm ist dem Impressum im Partnerbereich zu entnehmen. §19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht. Sonniges-Teneriffa oder dessen Nachfolgefirma ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen. Poris de Abona - Isla de Tenerife / Espana, im Juni 2006 | |||||||||||||||||
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